Auf das Fundament kommt es an.
Eine gute Idee allein reicht nicht. Die steuerliche Wirkung des Generationen-Konzepts entsteht nur dann, wenn die Police richtig konstruiert ist.
Vom Bundesfinanzministerium bestätigt.
Die einkommensteuerfreie Behandlung der Todesfallleistung ist im Einkommensteuergesetz geregelt und durch das Bundesfinanzministerium ausdrücklich klargestellt. Auch die erbschaftsteuerliche Einordnung ist eindeutig, sofern Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter identisch sind.
Das ist die rechtliche Grundlage. Stabil, etabliert, mehrfach bestätigt.
Was eine Police mitbringen muss.
Damit das Konzept seine volle Wirkung entfaltet, sind vier Eigenschaften entscheidend:
Welche dieser Eigenschaften eine konkrete Police tatsächlich erfüllt – und welche stillschweigend nicht – ist ohne Fachblick schwer zu beurteilen.
Was zur Vollständigkeit gehört.
Drei Punkte, die in jede ehrliche Beratung gehören:
Der Auszahlungszeitpunkt ist ungewiss. Er hängt vom Todesfall der versicherten Person ab. Wer Kapital zu einem festen Zeitpunkt braucht, ist mit dem Konzept allein nicht ausreichend abgesichert.
Kapitalmarktrisiken bleiben bestehen. Das Vermögen schwankt mit den Märkten. Der Steuervorteil ändert daran nichts.
Steuerrecht kann sich ändern. Die heutige Logik gilt für heute gültiges Recht. Die Konstruktion ist robust, aber kein Versprechen für die Ewigkeit.
Was als Nächstes sinnvoll ist.
Eine geeignete Police zu erkennen, ist Detailarbeit. In einer Ersteinschätzung schauen wir gemeinsam auf Ihre Konstellation und auf die Frage, welche Gestaltung für Ihren Fall die richtige ist.
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